Neue Kormoranverordnung in Kraft getreten
Neue Kormoranverordnung in Kraft getreten. Am 30. Juni ist in Niedersachsen eine neue Kormoranverordnung in Kraft getreten, die die bisherige, zuletzt 2007 geänderte ersetzt.
Neu ist die Ausweitung der Jagdzeit, nach der Kormorane jetzt vom 1. August bis 31. März von Befugten (i.d.R. Jäger sowie Teichwirte mit waffenrechtlicher Voraussetzung) geschossen werden dürfen. Eine Jagd auf Kormorane in FFH-Gebieten, die große Teile der Wümme- und Veerseniederung bedecken, ist allerdings nicht zulässig, obwohl gerade hier lokal die größten Beeinträchtigungen stark gefährdeter Fischarten stattfinden.
So ist z. B. in der Veerse und der Ruschwede durch die Dauerpräsenz des Kormorans im letzten Winter stellenweise ein katastrophaler Rückgang des Meerforellenbestandes festzustellen (vgl. Aktuelles vom 2.7.2010 - Kormorane gefährden Meerforellenbestand).
Den gesamten Text der Kormoranverordnung 2010 finden Sie hier.








